Steuerstrafrecht

Was bedeutet Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)?

Die Berechtigung den Titel „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ zur führen, wird von der DeutscheAnwaltAkademie verliehen. diese Zertifizierung wird Rechtsanwälten verliehen, welche sich besondere Kenntnisse auf dem Gebiet Steuerstrafrecht erworben haben.
Voraussetzung für die Erteilung dieser Berechtigung ist die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang aus dem Bereich Steuerstrafrecht, der mindestens 100 Stunden umfasst. Dabei müssen mindestens drei Klausurprüfungen mit Erfolg bestanden werden. Weiterhin hat der Antragsteller umfassende praktische Erfahrung nachzuweisen, die er durch selbstständig bearbeitete Fälle aus dem Bereich Steuerstrafrecht bzw. eine mindestens 3jährige anwaltliche Tätigkeit im Steuer- und oder Strafrecht dokumentieren muss, was unter anderem durch die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht und / oder Strafrecht erfolgen kann.

Unternehmer benötigen professionelle steuerstrafrechtliche Unterstützung

Im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeiten treten häufig steuerstrafrechtliche Probleme auf. Dies führt dazu, dass immer mehr Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, sei es wegen Steuerhinterziehung oder wegen vertragsrechtlichen Schwierigkeiten. Mit der Hilfe von Juristen, wie sie bei steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de tätig sind, lässt sich das Strafbarkeitsrisiko im Unternehmen deutlich senken. Die Steueranwälte befassen sich mit kleineren und größeren Strafverfahren, die teilweise in den Medien ausgebreitet werden, häufig jedoch vertraulich behandelt werden. Hier gilt es, die richtige Balance zu finden: Steuerbetrüger sollen zwar bestraft werden, aber die Verhältnismäßigkeit darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Kleinunternehmer zu hohen Strafzahlungen angehalten werden, während die Großen leichter davonkommen.