Die Unterhaltsreinigung

Alle Reinigungsarbeiten, die in festgelegten Abständen wiederholt werden, können der Unterhaltsreinigung zugeordnet werden. Dabei hat der Gebäudereiniger die Aufgabe, ein Objekt im sauberen Zustand zu halten. Das kann eine Küchenreinigung sein oder eine Sanitärreinigung. Und natürlich auch die Büroreinigung. Zur Unterhaltsreinigung gehören auch die Bodenreinigung, die Teppichreinigung und die Fensterreinigung. Der Turnus der Reinigungsmaßnahmen wird dabei vertraglich festgelegt. Was gehört noch zur Unterhaltsreinigung? Auch das Entsorgen des Mülls, das Staubsaugen der Teppiche und das Säubern von Regalen, Monitoren und Fensterbrettern sind Aufgabengebiete der Unterhaltsreinigung. Das fängt beim Leeren der Papierkörbe an und auch das Geschirrspülen kann eine Aufgabe der Unterhaltsreinigung sein.

Was wirklich nötig ist, vereinbart der Auftraggeber vorab mit dem Reinigungsunternehmen. Und natürlich ist im Vorfeld auch der Turnus festzulegen: Einmal pro Woche? Oder doch besser täglich? Ein gutes Reinigungsunternehmen ist da ganz flexibel und dieser Rhythmus kann auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu angepasst werden. So etwa wenn festgestellt wird, dass eine häufigere Reinigung notwendig wird. Vor allem für Büroräume oder Ladenlokale, die von den Kunden frequentiert werden, ist die regelmäßige Unterhaltsreinigung unabdingbar. Denn der Kunde hat sehr wohl ein Auge dafür, in welchem Zustand sich die Räumlichkeiten befinden. Das erfolgt bei einem Kunden ganz bewusst, beim anderen eher unbewusst. Aber eine gewisse Wirkung auf den subjektiven Blickwinkel auf das Unternehmen hat das fast immer. Wie soll ich einer Firma mein Vertrauen schenken, dem es nicht einmal gelingt, die Geschäftsräume ordentlich zu halten? Vielleicht arbeitet man dort so schlampig, wie geputzt wird? Nein, die Unterhaltsreinigung darf nicht vernachlässigt werden. Auch dann nicht, wenn nur wenig Kundenverkehr in den Räumen agiert. Denn auch die Mitarbeiter wünschen sich saubere Geschäftsräume. Und Schmutz im Büro kann sich auch negativ auf die Arbeitsmoral auswirken. Und das möchte kein Unternehmer.