Die Scheidung: So war das eigentlich nicht geplant!

Beim Eheversprechen denkt niemand an die Scheidung. Rein nüchtern betrachtet, müsste jeder wissen, dass rund ein Drittel aller Ehen in Deutschland wieder geschieden werden. Und wenn der geistliche fragt, „willst du sie lieben und ehren bis dass der Tod Euch scheide“, dann antwortet auch niemand: „Ja, mit einer Wahrscheinlichkeit von zwei Dritteln.“ Natürlich nicht, denn dieses eine Drittel, das sind natürlich all die anderen. Nein, so ganz rationell lässt sich ein Eheversprechen auch nicht ablegen. Ein Versprechen auf Liebe? Ein Versprechen auf Gefühle! Doch Gefühle lassen sich nicht gänzlich kontrollieren, sonst wären es ja keine Gefühle mehr.

Und so kommt es dann doch oft anders als es geplant war. Wer die Ehe ganz rationell anlegt, der plant die Scheidung gleich mit ein. Der setzt auf die Gütertrennung, nimmt große Anschaffungen einzeln vor und weiß auch gleich, bei wem die Kinder leben werden, wenn man sich trennt. Dann wird die Scheidung natürlich einfacher. Aber das ist natürlich ebenso unromantisch. Nein, bei den meisten Menschen wird die Scheidung zu einer komplizierten Sache. Und das, obwohl im Jahre 1976 die Schuldfrage bei der Scheidung abgeschafft wurde. Seither ist es einfacher, sich zu trennen und seit dies einfacher geworden ist, trennen sich auch mehr Menschen. Alles hat eben seine Vorteile und seine Nachteile. Bei einer Ehescheidung gilt es aber immer noch viele Dinge zu regeln: Da geht es um Vermögensauseinandersetzungen und um Sorgerechtsfragen. Dann muss der Unterhalt der Kinder geregelt werden. Und oft gibt es auch noch einen gemeinsamen Haushalt der aufgelöst und gerecht aufgeteilt werden muss. Gut, wenn man dann eine Fachanwältin für das Familienrecht, wie Frau Ute Schniering aus Essen an der Seite hat. Sie führt sachlich und rationell die Lösungen herbei.

Das Arbeitsrecht ist umstritten wie selten

Innerhalb der EU wird fortlaufend über Anpassungen der Wirtschaftsstrukturen diskutiert, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Ins Visier gerät dabei fast immer das Arbeitsrecht eines Landes und der EU. Auf alle Fragen dieser Art kennt der Rechtsanwalt aus Olpe als Fachanwalt für Arbeitsrecht, jeweils die richtige Antwort. Im Bergischen Land ist er von Mandanten gefragt, die auch weit entfernt vom Biggesee stammen. Im gesamten Bergischen Land werden Arbeitsplätze in der Industrie vernichtet und das Recht diskutiert. Bürgermeister haben es schwer, neue Investoren anzulocken, ohne ihnen Vorteile zu versprechen.

Diese liegen einerseits bei der Besteuerung und andererseits im Recht begründet. Am Ende müsse die Arbeitnehmer die Suppe auslöffeln, da bestehendes Recht gebeugt wird, oder es wird durch Gesetzgeber verändert. Streitfälle mit Arbeitgebern sind unvermeidlich. Wie ist das Weihnachtsgeld zu beurteilen? Wann ist eine Kündigung wirksam? Was ist von Versetzungen zu halten? Wann sind Überstunden hinzunehmen? Ohne Anwalt kann eine dieser Fragen kaum komplett richtig beantwortet werden.

Was bedeutet Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)?

Die Berechtigung den Titel „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ zur führen, wird von der DeutscheAnwaltAkademie verliehen. diese Zertifizierung wird Rechtsanwälten verliehen, welche sich besondere Kenntnisse auf dem Gebiet Steuerstrafrecht erworben haben.
Voraussetzung für die Erteilung dieser Berechtigung ist die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang aus dem Bereich Steuerstrafrecht, der mindestens 100 Stunden umfasst. Dabei müssen mindestens drei Klausurprüfungen mit Erfolg bestanden werden. Weiterhin hat der Antragsteller umfassende praktische Erfahrung nachzuweisen, die er durch selbstständig bearbeitete Fälle aus dem Bereich Steuerstrafrecht bzw. eine mindestens 3jährige anwaltliche Tätigkeit im Steuer- und oder Strafrecht dokumentieren muss, was unter anderem durch die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht und / oder Strafrecht erfolgen kann.

Damit ist die Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht“ ebenso geschützt wie der Begriff des Fachanwalts. Nur ein ausgewiesener anwaltlicher Experte darf diesen Titel führen, einer der sich im komplizierten Steuerrecht zurechtfindet und gleichzeitig das Strafrecht studiert hat, denn nur ein solcher kann tatsächlich beide Gebiete so durchschauen, dass er im Dschungel der Paragrafen den Weg findet, der dem jeweiligen Mandanten zu seinen Recht verhelfen kann.
Eine Ausbildung bis zum zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht ist damit langwierig und anspruchsvoll. Der Begriff „Berater“ darf in diesem Fall nicht in einen Topf geworfen werden mit der Zusatzbezeichnung Berater vieler anderer Berufe, bei denen lediglich ein kleiner Kurs oder nicht einmal das zu einer oftmals ungeschützten Berufsbezeichnung führt wie z.B. Anlageberater, Medienberater oder Personalberater.
Wer anwaltlichen Rat braucht, weil er mit dem Steuerstrafrecht in Konflikt gekommen ist, tut gut daran, sich nicht nur von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, sondern eben von einem der in Sachen Strafrecht und Steuerrecht eine entsprechende Fortbildung inklusive umfassende Erfahrung nachweisen kann, wie es beispielsweise der Anwalt der Kanzlei www.kanzlei-hildebrandt.de vorweisen kann: Herr Hildebrandt darf als Rechtsanwalt sowohl die Bezeichnung Fachanwalt als auch den Zusatztitel Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) tragen und ist damit genau der ausgewiesene Experte, den sich jeder wünscht, der nach einer Strafverteidigung in Sachen Steuerdelikt wünscht. Denn so kann er versichert sein, dass sein rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft und vor Gericht in seinem Sinne vertreten werden.