Unterhaltsreinigung

Die Unterhaltsreinigung

Alle Reinigungsarbeiten, die in festgelegten Abständen wiederholt werden, können der Unterhaltsreinigung zugeordnet werden. Dabei hat der Gebäudereiniger die Aufgabe, ein Objekt im sauberen Zustand zu halten. Das kann eine Küchenreinigung sein oder eine Sanitärreinigung. Und natürlich auch die Büroreinigung. Zur Unterhaltsreinigung gehören auch die Bodenreinigung, die Teppichreinigung und die Fensterreinigung. Der Turnus der Reinigungsmaßnahmen wird dabei vertraglich festgelegt. Was gehört noch zur Unterhaltsreinigung? Auch das Entsorgen des Mülls, das Staubsaugen der Teppiche und das Säubern von Regalen, Monitoren und Fensterbrettern sind Aufgabengebiete der Unterhaltsreinigung. Das fängt beim Leeren der Papierkörbe an und auch das Geschirrspülen kann eine Aufgabe der Unterhaltsreinigung sein.